Rechtssichere Gespräche mit
spanischsprachigen Klienten und Mandanten

Vertrauliches Dolmetschen für Anwaltskanzleien und Notariate

Rechtssichere Gespräche mit spanischsprachigen Klienten und Mandanten

Vertrauliches Dolmetschen für Anwaltskanzleien und Notariate

Bei Ihrer Tätigkeit geht es um streng vertrauliche Informationen und komplexe juristische Inhalte. Wo könnte eine mühelose Verständigung wichtiger sein?

Gesprächstermine mit fremdsprachigen Mandanten sind deshalb eine ganz eigene Herausforderung. Ich mache es Ihnen so einfach wie möglich – mit der optimalen Vorbereitung und einer zügigen und kompetenten Verdolmetschung. Ihre Gespräche fließen und Sie können die juristischen Anliegen zügig bearbeiten.

Ihr Vorteil: die intensive Zusammenarbeit mit Ihren Klienten

  • Konzentration aufs Wesentliche
    Ihr juristisches Fachwissen, Ihre Verteidigungsstrategien oder Ihre rechtliche Beratung formulieren Sie wie gewohnt auf Deutsch. Sie können sich somit voll und ganz auf Ihre fachliche Kompetenz konzentrieren.
  • Natürlicher Gesprächsverlauf
    Die spanischsprachigen Mandanten können in ihrer Muttersprache sprechen. Tathergänge, Ereignisse oder Gegebenheiten können sie dadurch detailgetreuer wiedergeben.
  • Bessere Ergebnisse
    Ihre Klienten erhalten die für sie doch häufig sehr komplexen juristischen Informationen in ihrer Muttersprache. So können sie Ihrer juristischen Beratung besser folgen.

Ihre Dolmetscherin für rechtssichere Gespräche

Ich bin Astrid Ludwig und ich bin durch das Oberlandesgericht Hamm allgemein beeidigte Dolmetscherin für die spanische Sprache. Ich dolmetsche für Sie bei Gerichtsterminen sowie Anwalts- und Notariatsgesprächen, damit Sie sich mit Ihren spanischsprachigen Klienten mühelos verständigen können.

Neutral

Während des Dolmetschens bin ich als neutrale Person anwesend. Ich verändere keine Aussagen zum Vor- oder Nachteil einer der Gesprächsparteien. Sie erhalten die authentischen Aussagen Ihrer Mandanten.

Verschwiegen

Als Dolmetscherin unterliege ich der Schweigepflicht über alle gedolmetschten Inhalte. Ich spreche weder in meinem kollegialen noch in meinem familiären Umfeld darüber, Ihre Gespräche bleiben absolut vertraulich.

Transparent

Für alle Gesprächsparteien soll jederzeit ersichtlich sein, wer mit wem worüber spricht. Wenn ich etwa eine Rückfrage stellen muss, weise ich zunächst die zuhörende Gesprächspartei darauf hin und stelle erst dann die Frage.

So arbeiten wir zusammen

Ich erstelle Ihnen ein Angebot

Nach dem ersten Kontakt besprechen wir gemeinsam die Eckdaten wie Ort, Zeit und Anlass. Auf dieser Grundlage mache ich Ihnen ein Angebot für den Dolmetscheinsatz (Informationen zur Honorargestaltung).

Vorbereitung auf das Dolmetschen

Wenn Sie mein Angebot angenommen haben, halten wir noch einmal Rücksprache, denn: Nur mit einer inhaltlich spezifischen Vorbereitung kann ich garantieren, dass die juristischen Inhalte richtig ins Spanische übertragen werden.

Hier bin ich auf Ihr Fachwissen angewiesen, da ich zwar Grundkenntnisse in den deutschen Rechtsgebieten habe, selbst aber keine Juristin bin. Damit Sie mir die nötigen Informationen geben können, arbeiten wir schon vor dem Dolmetschtermin offen und vertrauensbasiert zusammen. Alle Daten und Unterlagen behandle ich selbstverständlich absolut vertraulich und schütze sie vor unbefugtem Zugriff.

Erreichbarkeit und Koordinierung

Sie haben noch Fragen oder müssen den Ablauf ändern? Auch vor meinem Einsatz können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail melden.

Dolmetscheinsatz

Am Tag des Termins komme ich zum vereinbarten Zeitpunkt in Ihre Kanzlei oder zur Gerichtsverhandlung. Während des Termins dolmetsche ich dann die Redebeiträge aller Anwesenden ins Deutsche und Spanische.

Sie wünschen sich noch eine Nachbesprechung? Gern. Wenn Folgetermine geplant sind, stimmen wir dann auch das weitere Vorgehen und die zeitliche Planung ab.

Honorar

Bei einer direkten Beauftragung durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanz- oder Verwaltungsbehörden berechne ich mein Honorar nach den im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgelegten Sätzen.

Bei allen anderen Auftraggebern berechne ich ein Dolmetschhonorar, dessen Höhe sich nach den Gegebenheiten meines Einsatzes richtet. Relevant sind hier zum Beispiel:

  • fachlicher Schwierigkeitsgrad
  • erforderliche Vorbereitungszeit
  • Einsatzdauer, d. h. die eigentliche Zeit des Dolmetschens
  • Anwesenheits- und Reisezeit

Ihr nächster Termin mit spanischsprachigen Klienten steht an?

Ich stehe Ihnen als zuverlässige und vertrauenswürdige Dolmetscherin zur Seite. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an.

Häufige Fragen

Wie dolmetschen Sie bei Anwalts-, Gerichts- oder Notariatsterminen?

In den meisten Situationen stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: das Flüsterdolmetschen und das Konsekutivdolmetschen.

Wenn nur eine spanischsprachige Person anwesend ist, kann ich die Redebeiträge der deutschsprachigen Anwesenden simultan per Flüsterdolmetschen ins Spanische übertragen. Dabei sitze ich sehr nah bei der betreffenden Person und flüstere ihr die gesprochenen Worte gleichzeitig auf Spanisch ins Ohr. Die deutschen Wortbeiträge müssen für das Dolmetschen nicht unterbrochen werden, Sie sparen Zeit.

Wenn die spanischsprachige Person daraufhin etwas sagt, dolmetsche ich dies konsekutiv. Das bedeutet: Erst nachdem die Person fertig gesprochen hat, übertrage ich die Aussage laut hörbar für alle anderen Anwesenden ins Deutsche.

Sind mehrere spanischsprachige Personen anwesend, wird das gesamte Gespräch konsekutiv, also zeitversetzt und laut hörbar für alle Anwesenden gedolmetscht. Nach jedem Redebeitrag, egal ob auf Spanisch oder auf Deutsch, wird eine Pause gemacht, damit ich die Inhalte in die jeweils andere Sprache übertragen kann.

Jede Dolmetschsituation hat ihre eigenen Gegebenheiten. Ich bespreche mit Ihnen, welche Art des Dolmetschens sich am besten für Ihren Termin eignet.

Was genau ist eine allgemein beeidigte Dolmetscherin?

Eine allgemeine Beeidigung bedeutet, dass ich als Dolmetscherin vor einem Gericht, in meinem Fall dem Oberlandesgericht Hamm, einen Eid geleistet habe, treu und gewissenhaft zu dolmetschen. Durch diesen Eid kann ich bei Gerichtsverhandlungen, für Staatsanwaltschaften oder bei der Polizei als Dolmetscherin eingesetzt werden.

Für meine Beeidigung musste ich meine Qualifikation als Dolmetscherin nachweisen; dafür habe ich meinen Masterabschlusses im Konferenzdolmetschen vorgelegt. Darüber hinaus musste ich belegen, dass ich über Kenntnisse der deutschen Rechtssprache verfüge. Hierfür habe ich ein entsprechendes Seminar besucht und dieses mit einer Prüfung abgeschlossen; das Zeugnis über die Prüfung galt als Nachweis.

Kurzgefasst ist eine Beeidigung eine Art Qualifizierung, bei juristischen Angelegenheiten dolmetschen zu dürfen.

Kann wirklich ein flüssiges Gespräch entstehen, wenn dabei die ganze Zeit gedolmetscht wird?

Tatsache ist: Ein Gespräch mit Dolmetschen läuft nicht 1:1 so ab wie eines ohne. Je nach Dolmetschart müssen kurze Pausen beim Reden eingelegt werden, damit für die fremdsprachigen Personen gedolmetscht werden kann.

Das Dolmetschen hat allerdings keine negative Auswirkung auf den Gesprächsverlauf und die Informationsübermittlung.

Im Gegenteil: Durch das Dolmetschen können sich Menschen ohne gute Deutschkenntnisse viel besser verständigen, weil sie in ihrer Muttersprache detaillierter und ausführlicher erzählen können.

Andersherum können Sie als deutsche Muttersprachler Ihr Fachwissen, Ihre Verfahrensdokumente oder Redebeiträge so wiedergeben, als verstünde die andere Person Sie perfekt. Sie müssen Ihre Informationen also nicht umschreiben und Ihre Sprechweise nicht einschränken.

Können wir uns wirklich sicher sein, dass Sie von uns zur Verfügung gestellte Dokumente vertraulich behandeln?

Die Schweigepflicht und vertrauliche Handhabung von Dokumenten sind ein fester Bestandteil des Dolmetscherberufs. Sie gehören zu den wichtigsten Grundlagen des Berufs- und Ehrenkodexes.

Darüber hinaus mache ich mich durch meine allgemeine Beeidigung sogar strafbar, wenn ich vertrauliche Dokumente weiterreiche oder über Gesprächsinhalte mit Nichtbefugten spreche.

Da ich meinen Beruf sehr ernst nehme, gehören Verschwiegenheit und Vertraulichkeit zu meiner Essenz als Dolmetscherin. Gerne spreche ich persönlich mit Ihnen darüber, damit Sie sich ganz sicher fühlen können.